Apotheker*innen dürfen seit der Revision des Heilmittelgesetzes bestimmte rezeptpflichtige Medikamente abgeben – auch wenn keine ärztliche Verschreibung dafür vorliegt. Dies betrifft vor allem rezeptpflichtige Medikamente, welche bei häufig auftretenden Erkrankungen oder zur Weiterführung einer ärztlich angeordneten Dauermedikation verwendet werden.
Pharmazeutische Konsultation
Die Fachpersonen in der Apotheke klären Ihre akuten Beschwerden und die damit verbundene bisherige Krankengeschichte – nach Möglichkeit diskret in einem Beratungsraum – individuell ab. Gemeinsam mit Ihnen legen die Apotheker*innen einen geeigneten Therapieplan fest und dokumentiern diesen im Patientendossier. Falls nötig, werden Sie an ein*e Spezialist*in weitergeleitet.
Schnell und unkompliziert
Für häufig auftretende Erkrankungen ist nicht immer zwingend ein Arzttermin notwendig – in der Apotheke werden Sie rasch, diskret, unkompliziert und ohne Voranmeldung beraten.
Vorteile auf einen Blick
• Keine Voranmeldung
• Direktabgabe des rezeptpflichtigen Medikaments durch eine*n Apotheker*in